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Verpflegung und Unterkunft: die festen Werte der SvEV
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- SvEV § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug — Absätze 1, 2, 3, 5 und 6 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 8 Einnahmen — Absatz 2 Sätze 1, 6, 7 und 11 — geprüft am 23. September 2026
- BBiG § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung — Absatz 6 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Sachbezugsfreigrenze je Kalendermonat, nicht anwendbar auf amtliche Sachbezugswerte — 50 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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