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Modul 120 Min.2162 WörterKostenlos — ohne Konto

Verpflegung und Unterkunft: die festen Werte der SvEV

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 207 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Eine Saisonkraft im Gasthof

Eine Servicekraft beginnt am 17. September in einem Gasthof. Sie erhält volle Verpflegung und teilt sich ein Zimmer mit einer Kollegin. Vereinbart ist ein Kostenbeitrag von 2 Euro je Tag für die Verpflegung; für das Zimmer zahlt sie nichts. Welcher Sachbezug ist für September anzusetzen, und welcher für den vollen Monat Oktober?

Hinweis: Zählen Sie für September die Tage und rechnen Sie mit Tageswerten; der Abschlag für das geteilte Zimmer wird auf den Tageswert angewendet. Für Oktober gilt der Monatswert.

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Vom 17. bis zum 30. September sind es vierzehn Tage. Die Verpflegung zählt mit 11,50 Euro je Tag, also 161,00 Euro. Abzüglich des Kostenbeitrags von 14 mal 2 Euro, also 28,00 Euro, bleiben 133,00 Euro. Der Tageswert der Unterkunft von 9,50 Euro sinkt wegen der Belegung mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent auf 5,70 Euro; für 14 Tage sind das 79,80 Euro. Für September ergibt sich ein Sachbezug von 212,80 Euro. Im Oktober gilt der Monatswert: 345 Euro Verpflegung abzüglich 31 mal 2 Euro, also 62 Euro, ergibt 283 Euro. Die Unterkunft zählt mit 285 Euro abzüglich 40 Prozent, also 171 Euro. Zusammen sind es 454 Euro. Beide Beträge sind lohnsteuer- und beitragspflichtig; die 50-Euro-Freigrenze ist nicht anwendbar.

Antwort: September 212,80 €, Oktober 454,00 €

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