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Modul 120 Min.2326 WörterKostenlos — ohne Konto

Wo eine Dienstleistung steuerbar ist: der Leistungsort nach § 3a UStG

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 219 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Vier Beratungsrechnungen, vier Leistungsorte

Ein selbständiger Unternehmensberater mit Sitz in Leipzig stellt im April 2026 vier Rechnungen über Beratungsleistungen, jeweils netto: 4.800 Euro an eine Agentur in Lyon, die ihre französische Identifikationsnummer angegeben hat; 1.200 Euro an einen Privatmann in Wien; 2.000 Euro an einen Privatmann mit Wohnsitz in Zürich; 1.500 Euro an eine Bäckerei in Dresden. Keine Leistung betrifft ein Grundstück oder eine Veranstaltung, Steuerbefreiungen bleiben außer Betracht. Welche Leistungen sind in Deutschland steuerbar, und wie viel deutsche Umsatzsteuer schuldet er insgesamt?

Hinweis: Prüfen Sie für jeden Kunden zuerst, ob er Unternehmer ist, dann ob er in der Union oder im Drittland sitzt. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent.

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Lyon: Die Agentur ist Unternehmer und bezieht die Beratung für ihr Unternehmen, also gilt § 3a Abs. 2 UStG. Ort ist Frankreich, in Deutschland nicht steuerbar. Wien: Privatmann in einem Mitgliedstaat, Absatz 4 greift nicht, weil Österreich kein Drittland ist. Es bleibt bei Absatz 1, Ort ist Leipzig: 1.200 Euro mal 19 Prozent ergibt 228 Euro. Zürich: Privatmann im Drittland, Beratung fällt unter Absatz 4 Satz 2 Nr. 3, Ort ist die Schweiz, in Deutschland nicht steuerbar. Dresden: Unternehmer im Inland, Absatz 2, Ort ist Dresden: 1.500 Euro mal 19 Prozent ergibt 285 Euro. Zusammen 228 plus 285 Euro.

Antwort: steuerbar in Deutschland sind nur Wien und Dresden; 513 Euro deutsche Umsatzsteuer

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