Modul 119 Min.2160 WörterKostenlos — ohne Konto
Gesetzliche und private Renten: Besteuerungsanteil, eingefrorener Freibetrag, Ertragsanteil
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte — Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a, Doppelbuchstaben aa und bb mit beiden Tabellen — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten — Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 24a Altersentlastungsbetrag — Satz 2 Nummer 2, Ausschluss der Leibrenten — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn bis 2005 — 50 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Anstieg je Rentenjahrgang seit 2023 — 0,5 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Erstes Jahr des Rentenbeginns mit voller Besteuerung — 2058
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
Dieses Modul verweist auf keinen weiteren Inhalt.
Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.