Modul 118 Min.2125 WörterKostenlos — ohne Konto
Die Feststellung: wie der Gewinn einer Personengesellschaft beim Gesellschafter ankommt
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- AO § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen — Absätze 1 bis 3 — geprüft am 23. September 2026
- AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen — Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b, Satz 2, Absätze 3 und 4 — geprüft am 23. September 2026
- AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Erklärungspflicht — Absätze 1, 2 und 2a — geprüft am 23. September 2026
- AO § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung — Absatz 1 — geprüft am 23. September 2026
- AO § 352 Einspruchsbefugnis bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung — geprüft am 23. September 2026
- AO § 152 Verspätungszuschlag — Absätze 7 und 10 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Höchstbetrag jedes Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 10 AO) — 25.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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