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Wo steht der Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2026 gilt?
in § 1 Absatz 2 MiLoG, der 12 Euro nennt in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die 13,90 Euro festlegt in § 8 SGB IV bei der Geringfügigkeitsgrenze
Frage 2 von 6 Frage 2 von 6
Ein Student macht freiwillig ein viermonatiges Praktikum neben dem Studium. Gilt der Mindestlohn?
nein, Praktikanten sind nie Arbeitnehmer ja, denn die Ausnahme für begleitende Praktika reicht nur bis zu drei Monaten nur, wenn das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist
Frage 3 von 6 Frage 3 von 6
Bis wann muss die Arbeitszeit eines Minijobbers vom Dienstag aufgezeichnet sein?
bis zum Ende des Monats bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages, also des Dienstags der Folgewoche erst mit der Lohnabrechnung
Frage 4 von 6 Frage 4 von 6
Wie hoch kann das Bußgeld sein, wenn der Mindestlohn nicht rechtzeitig gezahlt wird?
bis zu 30.000 Euro bis zu 50.000 Euro bis zu 500.000 Euro
Frage 5 von 6 Frage 5 von 6
Warum liegt die Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei 603 Euro und nicht bei 602 Euro?
weil das Ergebnis von 602,33 Euro auf volle Euro aufgerundet wird weil der Mindestlohn mit 131 vervielfacht wird weil ein Pauschalzuschlag von einem Euro hinzukommt
Frage 6 von 6 Frage 6 von 6
Eine Aushilfe verdient wegen einer unvorhergesehenen Krankheitsvertretung in einem Monat 1.100 Euro. Bleibt der Minijob bestehen?
nein, jede Überschreitung beendet den Minijob ja, wenn das höchstens in zwei Kalendermonaten des Zeitjahres vorkommt und der Überschreitungsbetrag die Grenze nicht übersteigt ja, aber nur im Dezember
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