Modul 117 Min.2018 WörterKostenlos — ohne Konto
Wie oft angemeldet wird, und wer die Lohnsteuer eigentlich schuldet
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer — Absätze 1 bis 3 — geprüft am 22. September 2026
- EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte — geprüft am 22. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Stichtag für Anmeldung und Abführung — 10 Tage nach Ablauf des Zeitraums
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Vorjahressteuer, ab der monatlich anzumelden ist — mehr als 5.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Vorjahressteuer, bis zu der jährlich anzumelden ist — nicht mehr als 1.080 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Hochrechnung auf einen Jahresbetrag — 12 Kalendermonate
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
Dieses Modul verweist auf keinen weiteren Inhalt.
Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.