Modul 117 Min.2018 WörterKostenlos — ohne Konto
Wie oft angemeldet wird, und wer die Lohnsteuer eigentlich schuldet
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 173 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Ein Ladengeschäft eröffnet am 18. September 2025 seine Betriebsstätte und beschäftigt zwei Teilzeitkräfte. Für September werden 210 Euro Lohnsteuer abgeführt, für Oktober 340 Euro, für November und Dezember je 350 Euro. Welchen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum hat der Betrieb im Jahr 2026?
Hinweis: Die Betriebsstätte bestand im vorangegangenen Kalenderjahr noch nicht als ganzjährige Einrichtung. Prüfen Sie, welcher der vier Monate für die Messung heranzuziehen ist.
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Weil die Betriebsstätte im Vorjahr noch nicht bestanden hat, ist nach Satz 4 die auf einen Jahresbetrag umgerechnete Lohnsteuer des ersten vollen Kalendermonats nach der Eröffnung maßgebend. September ist angebrochen und scheidet aus; der erste volle Monat ist der Oktober mit 340 Euro. Hochgerechnet ergibt das 340 mal 12, also 4.080 Euro. Dieser Wert liegt über 1.080 und nicht über 5.000 Euro, also gilt das Kalendervierteljahr. Hätte man die tatsächlich abgeführten 1.250 Euro der vier Monate genommen, wäre man ebenfalls beim Quartal gelandet, aber aus dem falschen Grund — und bei einem starken Oktober wäre das Ergebnis ein anderes gewesen.
Antwort: das Kalendervierteljahr, also vier Anmeldungen im Jahr 2026
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