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Kryptowerte im Privatvermögen: Frist, Tausch und Freigrenze
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte — Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 und Absatz 3 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte — Nummer 2 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 20 Kapitalvermögen — Absatz 1 Nummer 7 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Frist für Kryptowerte als andere Wirtschaftsgüter — 1 Jahr
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Verlängerte Frist bei Nutzung als Einkunftsquelle — 10 Jahre
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Freigrenze für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften — 1.000 € (nur darunter steuerfrei)
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
Dieses Modul verweist auf keinen weiteren Inhalt.
Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.