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Modul 118 Min.2131 WörterKostenlos — ohne Konto

Kryptowerte im Privatvermögen: Frist, Tausch und Freigrenze

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 217 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Zwei Tauschvorgänge in einem Jahr

Ein Angestellter kauft am 10. Februar 2026 Bitcoin für 4.000 Euro. Am 5. Mai 2026 tauscht er sie gegen Ether im Wert von 4.600 Euro, Gebühr 20 Euro. Am 1. Dezember 2026 tauscht er die Ether gegen Euro und erhält 4.300 Euro, Gebühr 15 Euro. Weitere private Veräußerungsgeschäfte hat er 2026 nicht. Welches Gesamtergebnis aus privaten Veräußerungsgeschäften ergibt sich, und ist es steuerpflichtig?

Hinweis: Behandeln Sie jeden Tausch als Veräußerung der abgegebenen und Anschaffung der erhaltenen Einheiten, und prüfen Sie am Ende die Freigrenze für das ganze Jahr.

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Erster Vorgang: Die Bitcoin werden im Mai durch den Tausch veräußert, nach knapp drei Monaten und damit innerhalb der Jahresfrist. Veräußerungspreis ist der Wert der erhaltenen Ether, 4.600 Euro. Abzüglich 4.000 Euro Anschaffungskosten und 20 Euro Gebühr ergibt sich ein Gewinn von 580 Euro. Zugleich sind die Ether mit 4.600 Euro angeschafft. Zweiter Vorgang: Im Dezember werden die Ether gegen Euro veräußert, ebenfalls innerhalb eines Jahres. 4.300 Euro Erlös minus 4.600 Euro Anschaffungskosten minus 15 Euro Gebühr ergeben einen Verlust von 315 Euro. Beide Ergebnisse gehören zu den privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres, der Verlust wird mit dem Gewinn ausgeglichen: 580 minus 315 ergibt 265 Euro. Dieser Gesamtgewinn liegt unter der Freigrenze von 1.000 Euro und bleibt deshalb steuerfrei.

Antwort: 265 Euro Gesamtgewinn, wegen der Freigrenze steuerfrei

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