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Beiträge: Satz, Zusatzbeitrag, Grenzen und wer was trägt
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- SGB V § 241 Allgemeiner Beitragssatz — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 242 Zusatzbeitrag — Absätze 1, 2 und 5 — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 243 Ermäßigter Beitragssatz — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 249 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 6 Versicherungsfreiheit — Absätze 1, 3a, 4, 6 und 7 — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte — geprüft am 23. September 2026
- SGB XI § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze — Absätze 1 bis 3a — geprüft am 23. September 2026
- SGB XI § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten — geprüft am 23. September 2026
- PBAV 2025 § 1 Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung — geprüft am 23. September 2026
- SVBezGrV 2026 § 2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung — geprüft am 23. September 2026
- Deutsche Rentenversicherung — Werte der Rentenversicherung, Stand 01.07.2026 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Allgemeiner Beitragssatz nach § 241 SGB V — 14,6 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch nach § 243 SGB V — 14,0 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Zuschlag für Kinderlose — 0,6 Beitragssatzpunkte
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Alter, nach dessen Vollendung der Zuschlag anfällt — 23 Jahre
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Abschlag je berücksichtigtem Kind — 0,25 Beitragssatzpunkte
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Erstes Kind, das einen Abschlag auslöst — 2 (das zweite Kind)
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Letztes Kind, das einen Abschlag auslöst — 5 (das fünfte Kind)
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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