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Modul 120 Min.2292 WörterKostenlos — ohne Konto

Beiträge: Satz, Zusatzbeitrag, Grenzen und wer was trägt

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 160 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Was kostet eine kinderlose Buchhalterin an Kranken- und Pflegebeiträgen?

Eine Buchhalterin, 30 Jahre alt und ohne Kinder, verdient 2026 monatlich 4.800 € brutto. Ihre Krankenkasse erhebt laut Satzung einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent. Der Beschäftigungsort liegt nicht in dem Land mit der Sonderregel des § 58 Absatz 3 SGB XI. Wie viel tragen die Buchhalterin und der Arbeitgeber jeweils im Monat?

Hinweis: Prüfen Sie zuerst, ob das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Teilen Sie dann Kranken- und Pflegebeitrag getrennt auf und denken Sie an den Zuschlag.

Lösung ansehen

Mit 4.800 € liegt das Gehalt unter jeder Beitragsbemessungsgrenze und zählt voll. Krankenversicherung: 14,6 plus 2,5 ergeben 17,1 Prozent, also 820,80 €, je zur Hälfte 410,40 €. Pflegeversicherung: 3,6 Prozent teilen sich beide Seiten mit je 1,8 Prozent, also je 86,40 €. Den Zuschlag von 0,6 Prozent, 28,80 €, trägt die Buchhalterin allein. Sie zahlt damit 410,40 plus 86,40 plus 28,80 €, der Arbeitgeber 410,40 plus 86,40 €.

Antwort: Buchhalterin 525,60 €, Arbeitgeber 496,80 € im Monat

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