Modul 117 Min.2041 WörterKostenlos — ohne Konto
Fünfundzwanzig Prozent, und der Pauschbetrag, der alles ersetzt
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 20 Kapitalvermögen — Absatz 9, Sparer-Pauschbetrag und Ausschluss der Werbungskosten — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen — Absätze 1, 3 und 4 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Gesonderter Steuersatz auf Kapitaleinkünfte — 25 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Sparer-Pauschbetrag, einzeln veranlagt — 1.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung — 2.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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