Modul 117 Min.2041 WörterKostenlos — ohne Konto
Fünfundzwanzig Prozent, und der Pauschbetrag, der alles ersetzt
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 145 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Wie viel bleibt steuerpflichtig?
Ein Ehepaar wird zusammen veranlagt. Der Mann erzielt 2.600 Euro Kapitalerträge, die Ehefrau 300 Euro. Beide zahlen zusammen 400 Euro Depotgebühren. Wie hoch sind die steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte der Eheleute insgesamt?
Hinweis: Verteilen Sie zuerst den gemeinsamen Pauschbetrag nach der Regel des § 20 Abs. 9 Satz 3, und prüfen Sie erst danach, ob die Depotgebühren überhaupt eine Rolle spielen.
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Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag beträgt 2.000 Euro und ist je zur Hälfte zuzuordnen, also je 1.000 Euro. Die Ehefrau hat nur 300 Euro Erträge; ihr anteiliger Pauschbetrag übersteigt diese um 700 Euro, und dieser Teil ist beim Ehemann abzuziehen. Beim Mann stehen damit 1.000 plus 700, also 1.700 Euro zur Verfügung. Seine Erträge von 2.600 Euro vermindern sich darum auf 900 Euro, die Erträge der Ehefrau auf null. Die Depotgebühren bleiben vollständig außer Betracht, weil der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen ist.
Antwort: 900 Euro
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