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Modul 118 Min.2088 WörterKostenlos — ohne Konto

Die Zehnjahresfrist, und der Gewinn, den sie sichtbar macht

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 157 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Steuerpflichtig oder nicht?

Eine Eigentümerin kauft im Mai 2017 eine Wohnung und vermietet sie bis Ende 2023. Ab Januar 2024 bewohnt sie die Wohnung selbst. Im März 2026 verkauft sie das Objekt mit Gewinn. Ist der Gewinn steuerpflichtig?

Hinweis: Prüfen Sie zuerst die Zehnjahresfrist, und wenden Sie danach die zweite Variante der Ausnahme für eigene Wohnzwecke an.

Lösung ansehen

Zwischen Mai 2017 und März 2026 liegen knapp neun Jahre, die Zehnjahresfrist ist also nicht abgelaufen. Damit greift die Besteuerung, sofern keine Ausnahme eingreift. Die erste Variante scheidet aus, weil das Objekt jahrelang vermietet war und damit nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die zweite Variante verlangt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren: das sind 2026, 2025 und 2024. In allen dreien hat sie die Wohnung selbst bewohnt, denn sie ist im Januar 2024 eingezogen. Die vorherige Vermietung ist in dieser Variante unschädlich.

Antwort: nein, die zweite Variante der Ausnahme ist erfüllt

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