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Modul 122 Min.2547 WörterKostenlos — ohne Konto

Zulassungspflichtig oder frei: welche Handwerke in die Handwerksrolle gehören und wer eingetragen wird

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 218 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Welcher Weg in die Handwerksrolle?

Drei Gesellen wollen sich 2026 selbständig machen. Anna hat die Gesellenprüfung als Elektronikerin und war danach sieben Jahre in einem Elektrobetrieb tätig, davon fünf Jahre als Bauleiterin mit eigener Entscheidungsbefugnis über Personal und Material. Ben ist Augenoptikergeselle mit neun Jahren Berufserfahrung, davon sechs als Filialleiter. Clara ist Maßschneiderin und will ein Atelier eröffnen. Wer kann auf welchem Weg starten?

Hinweis: Prüfen Sie zuerst, in welcher Anlage das Gewerbe steht, und dann, ob § 7b für dieses Handwerk überhaupt gilt.

Lösung ansehen

Anna: Elektrotechniker stehen in Nummer 25 der Anlage A, das Handwerk ist also zulassungspflichtig. § 7b schließt nur die Nummern 12 und 33 bis 37 aus, Nummer 25 gehört nicht dazu. Anna hat die Gesellenprüfung, insgesamt sieben statt der geforderten sechs Jahre und fünf statt vier Jahren in leitender Stellung. Sie kann die Ausübungsberechtigung beantragen und wird damit eingetragen. Ben: Augenoptiker stehen in Nummer 33, einem der ausgeschlossenen Handwerke. Trotz seiner langen Erfahrung hilft ihm § 7b nicht; er braucht die Meisterprüfung, einen gleichwertigen Abschluss oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8. Clara: Maßschneider stehen in Abschnitt 1 der Anlage B. Sie braucht keine Eintragung in die Handwerksrolle, muss den Beginn aber unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen.

Antwort: Anna über § 7b, Ben nur über Meisterprüfung, Gleichwertigkeit oder § 8, Clara ohne Eintragung mit Anzeige nach § 18

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