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Vom Jahresabschluss zum Ausschüttungsbeschluss: Erklärung, Zufluss und verdeckte Gewinnausschüttung
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- KStG § 8 Ermittlung des Einkommens — Absatz 3, Verteilung des Einkommens und verdeckte Gewinnausschüttung — geprüft am 23. September 2026
- KStG § 31 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung von Körperschaftsteuer — Absätze 1, 1a und 2 — geprüft am 23. September 2026
- AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen — Absätze 2 und 3 — geprüft am 23. September 2026
- GmbHG § 29 Ergebnisverwendung — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer — Absätze 2 und 5, Zufluss und Haftung — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Körperschaftsteuersatz für Veranlagungszeiträume bis 2027, also auch 2026 (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KStG) — 15 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und auf die Kapitalertragsteuer (§ 4 SolZG) — 5,5 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Regelfrist für Jahreserklärungen nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO) — 7 Monate
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Frist bei beauftragter steuerberatender Person, bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) — 14 Monate
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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