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Die erste Tätigkeitsstätte, und warum alles andere von ihr abhängt
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 152 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Lohnt sich der Nachweis überhaupt?
Eine Angestellte fährt an 210 Arbeitstagen mit dem eigenen Auto zur ersten Tätigkeitsstätte. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 17,6 Kilometer. Weitere Werbungskosten hat sie in Höhe von 180 Euro. Wirkt sich der Einzelnachweis gegenüber dem Pauschbetrag aus, und mit welchem Betrag?
Hinweis: Runden Sie zuerst die Entfernung auf volle Kilometer, bevor Sie multiplizieren. Vergleichen Sie das Ergebnis danach mit dem Pauschbetrag des § 9a EStG.
Lösung ansehen
Angesetzt werden nur volle Kilometer der einfachen Entfernung, also 17 und nicht 17,6. Die Entfernungspauschale beträgt 17 mal 0,38 Euro mal 210 Arbeitstage, also 1.356,60 Euro. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro spielt keine Rolle, weil er beim eigenen Kraftwagen ohnehin nicht greift. Zusammen mit den übrigen 180 Euro ergeben sich 1.536,60 Euro Werbungskosten. Dem steht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gegenüber, der ohne jeden Nachweis abgezogen wird. Der Nachweis wirkt sich also nur mit der Differenz aus.
Antwort: ja, mit 306,60 Euro über dem Pauschbetrag
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