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Soll-Versteuerung: Leistung, Teilleistung und Anzahlung bestimmen den Zeitraum der Steuer
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 334 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Eine Maschine, zwei Quartale
Ein Maschinenbauer versteuert nach vereinbarten Entgelten und meldet vierteljährlich. Ein Kunde bestellt im Januar eine Anlage für 50.000 Euro netto, also 59.500 Euro brutto, und überweist am 20. Februar eine Anzahlung von 11.900 Euro. Darin stecken 1.900 Euro Steuer, die im ersten Quartal entstehen. Die Anlage wird am 15. Mai übergeben. Im zweiten Quartal entsteht nur noch die Steuer auf den Rest: 9.500 minus 1.900, also 7.600 Euro. Dass die Schlussrechnung erst im Juni hinausgeht und der Kunde im Juli zahlt, ändert daran nichts.
Übungsfall
Ein Webprojekt mit zwei Meilensteinen und einer Anzahlung
Eine Webagentur versteuert nach vereinbarten Entgelten; ihre Steuer im Vorjahr lag über 9.000 Euro, sie meldet also monatlich. Mit einem Kunden vereinbart sie zwei gesondert bepreiste Meilensteine: Konzeption für 8.000 Euro netto und Programmierung für 20.000 Euro netto. Die Konzeption wird am 31. Januar fertig, die Rechnung geht am 5. Februar hinaus, der Kunde zahlt sie am 10. März. Am 28. Februar überweist der Kunde auf die Programmierung eine Anzahlung von 11.900 Euro brutto, über die eine Anzahlungsrechnung vorliegt. Die Programmierung wird am 20. April abgeschlossen. Wie viel Umsatzsteuer entsteht aus diesem Auftrag in den Voranmeldungszeiträumen Januar, Februar, März und April?
Hinweis: Prüfen Sie zuerst, ob die Meilensteine Teilleistungen sind. Die Anzahlung bildet ihren eigenen Zeitraum, der Rest der Programmierung folgt der Leistung. Der Regelsatz beträgt 19 Prozent.
Lösung ansehen
Beide Meilensteine haben einen gesondert vereinbarten Preis und sind wirtschaftlich teilbar, also Teilleistungen. Januar: Die Konzeption ist ausgeführt, 8.000 Euro mal 19 Prozent ergeben 1.520 Euro; Rechnungsdatum und Zahlung im März spielen keine Rolle. Februar: Die Anzahlung von 11.900 Euro brutto enthält 11.900 mal 19/119, also 1.900 Euro Steuer, die mit Ablauf des Februar entstehen. März: Es wird nur gezahlt, nichts geleistet, daher entsteht keine Steuer. April: Die Programmierung kostet 20.000 Euro netto, darauf 3.800 Euro Steuer; davon wurden 1.900 Euro schon im Februar versteuert, es entstehen noch 1.900 Euro. Zusammen 5.320 Euro, genau 19 Prozent von 28.000 Euro.
Antwort: Januar 1.520 Euro, Februar 1.900 Euro, März 0 Euro, April 1.900 Euro
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