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Ab welchem Zeitpunkt wird das Mindestalter des Gebäudes nach § 35c Absatz 1 Satz 2 gerechnet?
ab dem Einzug der Eigentümer ab der Fertigstellung des Gebäudes ab dem Beginn der Herstellung
Frage 2 von 6 Frage 2 von 6
Eine Eigentümerin vermietet ihr saniertes Haus ab dem zweiten Förderjahr. Was gilt für dieses Jahr?
die Rate wird trotzdem gewährt, weil der Abschluss im ersten Jahr lag die Rate entfällt, weil die ausschließliche Selbstnutzung im jeweiligen Jahr fehlt die Rate wird verdoppelt und im ersten Jahr nachgeholt
Frage 3 von 6 Frage 3 von 6
Welche Kosten gehören nach § 1 ESanMV zu einer begünstigten Maßnahme?
nur der Arbeitslohn des Betriebs Einbau, Inbetriebnahme, notwendige Umfeldmaßnahmen und das direkt verbundene Material nur das Material, weil die Arbeit über § 35a läuft
Frage 4 von 6 Frage 4 von 6
Ist der Einbau einer Photovoltaikanlage eine begünstigte Erneuerung der Heizungsanlage?
ja, wenn sie auf dem selbst genutzten Haus sitzt nein, Anlage 6 nimmt Anlagen aus, die ausschließlich Strom erzeugen ja, aber nur bis zur Hälfte der Kosten
Frage 5 von 6 Frage 5 von 6
Ein Malerbetrieb baut eine Wärmepumpe ein. Ist die Voraussetzung des Fachunternehmens erfüllt?
ja, jeder Betrieb aus der Liste des § 2 ESanMV genügt nein, die Maßnahme muss dem Gewerk des ausführenden Betriebs zugehörig sein ja, wenn der Eigentümer das Material selbst kauft
Frage 6 von 6 Frage 6 von 6
Bis wann muss eine Maßnahme abgeschlossen sein, damit § 35c noch anwendbar ist?
vor dem 1. Januar 2030 vor dem 1. Januar 2027 es gibt kein Enddatum
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