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Was als Mieteinkunft zählt, wann sie zählt, und die Miete unter Verwandten
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 203 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Wo die Grenze in Euro liegt
Beträgt die ortsübliche Miete einer Wohnung 1.000 Euro im Monat, führt jede Miete unter 500 Euro zur Aufteilung. Ab 660 Euro gilt die dauerhaft angelegte Vermietung als voll entgeltlich. Zwischen 500 und 659 Euro wird nicht aufgeteilt, die Überschussabsicht kann aber geprüft werden.
Übungsfall
Die Wohnung für die Tochter
Herr Brandl vermietet eine Wohnung auf Dauer an seine Tochter für 420 Euro im Monat, zwölf Monate lang. Die ortsübliche Miete für die Wohnung beträgt 1.000 Euro. Seine Werbungskosten für das Jahr betragen 7.500 Euro. Wie hoch sind seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Und welche Monatsmiete müsste er mindestens verlangen, damit die Vermietung als voll entgeltlich gilt?
Hinweis: Bestimmen Sie zuerst das Verhältnis der Miete zur ortsüblichen Miete und vergleichen Sie es mit den beiden Schwellen des § 21 Absatz 2.
Lösung ansehen
Die Miete beträgt 42 Prozent der ortsüblichen Miete, also weniger als 50 Prozent. Die Überlassung wird aufgeteilt: nur 42 Prozent der Werbungskosten sind abziehbar, das sind 3.150 Euro von 7.500 Euro. Die Einnahmen betragen 12 mal 420 Euro, also 5.040 Euro. Der Überschuss ist 5.040 minus 3.150 Euro. Für volle Entgeltlichkeit verlangt Satz 2 mindestens 66 Prozent von 1.000 Euro.
Antwort: Einkünfte von 1.890 Euro; mindestens 660 Euro Monatsmiete
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