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Was an der Grenze entsteht: Tatbestand, Bemessungsgrundlage und Zoll
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 219 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Eine Verpackungsmaschine aus den Vereinigten Staaten
Eine Handels-GmbH in Leipzig kauft im Mai 2026 bei einem Hersteller in den Vereinigten Staaten eine Verpackungsmaschine für 20.000 Euro. Die Seefracht bis zum Hafen Hamburg, dem Eintritt in die Union, kostet 1.000 Euro, der anschließende Lkw-Transport zum Lager in Leipzig weitere 400 Euro. Der Frachtvertrag lautet bis Leipzig, beide Kosten sind im Kaufpreis nicht enthalten und stehen bei der Einfuhr fest. Nehmen Sie für die Maschine einen Zollsatz von 2 Prozent an. Verbrauchsteuern fallen nicht an, die Maschine gehört nicht zur Anlage 2. Wie hoch sind Zoll, Bemessungsgrundlage und Einfuhrumsatzsteuer?
Hinweis: Trennen Sie die Fracht bis zur Außengrenze, die schon im Zollwert steckt, von der Fracht danach, die erst § 11 Abs. 3 UStG hinzurechnet. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent.
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Zollwert: 20.000 Euro Warenwert plus 1.000 Euro Seefracht bis zur Außengrenze ergibt 21.000 Euro. Zoll: 2 Prozent von 21.000 Euro sind 420 Euro. Bemessungsgrundlage nach § 11 Abs. 1 und 3 UStG: 21.000 Euro Zollwert plus 420 Euro Zoll nach Nummer 2 plus 400 Euro Beförderung bis zum Bestimmungsort Leipzig nach Nummer 3 ergibt 21.820 Euro. Einfuhrumsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG: 19 Prozent von 21.820 Euro sind 4.145,80 Euro. Der Zoll verlangt damit insgesamt 420 Euro plus 4.145,80 Euro, zusammen 4.565,80 Euro.
Antwort: Zoll 420 €, Bemessungsgrundlage 21.820 €, Einfuhrumsatzsteuer 4.145,80 €
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