Modul 124 Min.2747 WörterKostenlos — ohne Konto
Was verschont wird und wie viel: begünstigtes Vermögen, Regel- und Optionsverschonung
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen — Absätze 1, 2, 5, 9 und 10 — geprüft am 23. September 2026
- ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen — Absätze 1 bis 7 und 10 — geprüft am 23. September 2026
- ErbStG § 37 Anwendung des Gesetzes — Absätze 12 und 16 — geprüft am 23. September 2026
- ErbStG § 16 Freibeträge — Absatz 1 — geprüft am 23. September 2026
- ErbStG § 19 Steuersätze — Absatz 1 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Persönlicher Freibetrag eines Kindes (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) — 400.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Wertgrenze der zweiten Tarifstufe (§ 19 Abs. 1 ErbStG) — 300.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Steuersatz der Klasse I bis 300.000 € — 11 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Steuersatz der Klasse I bis 6.000.000 € — 19 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.