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Modul 121 Min.2296 WörterKostenlos — ohne Konto

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer und Sperrzeit

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 191 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Wie viel und wie lange?

Eine Vertriebsmitarbeiterin ist bei Entstehung ihres Anspruchs 52 Jahre alt und hat keine Kinder. In den letzten 60 Monaten stand sie 34 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis. Die Agentur ermittelt ein Leistungsentgelt von 80 Euro je Kalendertag. Sie hat sich zu spät arbeitsuchend gemeldet. Wie hoch ist ihr monatliches Arbeitslosengeld, welche Anspruchsdauer ergibt die Tabelle, und was kostet die verspätete Meldung?

Hinweis: Wählen Sie zuerst den Leistungssatz, dann die Tabellenzeile, bei der Versicherungsmonate UND Alter erfüllt sind. Die Sperrzeit wirkt über § 148 Abs. 1 Nr. 3 auf die Dauer.

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Ohne Kind gilt der allgemeine Leistungssatz von 60 Prozent: 80 × 0,60 = 48 Euro je Kalendertag. Ein voller Monat zählt nach § 154 mit 30 Tagen, also 48 × 30 = 1.440 Euro. In der Tabelle erfüllt sie die Zeile mit 30 Monaten und 50 Jahren; für 36 Monate fehlen ihr Versicherungsmonate und das Alter von 55. Die Anspruchsdauer beträgt 15 Monate. Die verspätete Arbeitsuchendmeldung löst eine Sperrzeit von einer Woche aus, die die Dauer um sieben Tage mindert: 7 × 48 = 336 Euro.

Antwort: 1.440 € im Monat, 15 Monate abzüglich 7 Tage, Verlust 336 €

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