Versicherungspflichtgrenze 2026 — gesetzlich pflichtversichert oder frei für die PKV?
Versicherungsfrei ist, wessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze ÜBERSTEIGT. Wer schon pflichtversichert ist, wird erst mit Ablauf des Kalenderjahres frei — und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt. Wer eine neue Beschäftigung oberhalb der Grenze aufnimmt, ist von Beginn an frei.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 § 2 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2026 auf 77 400 Euro festgesetzt. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 6 450 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 § 2 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2026 auf 69 750 Euro festgesetzt. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 5 812,50 Euro. »
Annahmen der Berechnung
- Eingegeben wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt der Beschäftigung, ohne Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden; rückwirkende Erhöhungen (§ 6 Abs. 4 Satz 3 SGB V) werden nicht zugeordnet.
- Die Grenze des Folgejahres wird eingegeben: sie wird erst mit der Rechengrößenverordnung des nächsten Jahres festgesetzt, die zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht veröffentlicht war.
- Geprüft wird nur die Entgeltgrenze. Andere Gründe der Versicherungsfreiheit (Beamte, Werkstudenten …), die Regel für über 55-Jährige (§ 6 Abs. 3a) und die Befreiung auf Antrag (§ 8) sind nicht erfasst.
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