Notarkosten und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf berechnen (GNotKG)
Notar und Grundbuchamt rechnen nach derselben Tabelle B des GNotKG, jeweils mit einem Vielfachen der einfachen Gebühr: 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags, je 0,5 für Vollzug und Betreuung, 1,0 für die Eintragung des Eigentümers und 0,5 für die Vormerkung. Nur auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer hinzu.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 40 Euro, nach Tabelle B 15 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 40 Euro, nach Tabelle B 15 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 2 000 | 500 | 21,00 | 4,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 2 000 | 500 | 21,00 | 4,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 2 000 | 500 | 21,00 | 4,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 10 000 | 1 000 | 22,50 | 6,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 10 000 | 1 000 | 22,50 | 6,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 10 000 | 1 000 | 22,50 | 6,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 25 000 | 3 000 | 30,50 | 8,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 25 000 | 3 000 | 30,50 | 8,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 25 000 | 3 000 | 30,50 | 8,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 50 000 | 5 000 | 40,50 | 10,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 50 000 | 5 000 | 40,50 | 10,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 50 000 | 5 000 | 40,50 | 10,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 200 000 | 15 000 | 140,00 | 27,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 200 000 | 15 000 | 140,00 | 27,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 200 000 | 15 000 | 140,00 | 27,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 500 000 | 30 000 | 210,00 | 50,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 500 000 | 30 000 | 210,00 | 50,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 500 000 | 30 000 | 210,00 | 50,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 5 000 000 | 50 000 | | 80,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 5 000 000 | 50 000 | | 80,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 5 000 000 | 50 000 | | 80,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 10 000 000 | 200 000 | | 130,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 10 000 000 | 200 000 | | 130,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 10 000 000 | 200 000 | | 130,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 20 000 000 | 250 000 | | 150,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 20 000 000 | 250 000 | | 150,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 20 000 000 | 250 000 | | 150,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 30 000 000 | 500 000 | | 280,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 30 000 000 | 500 000 | | 280,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Sie erhöht sich bei einem Geschäftswert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | in Tabelle A um ... Euro | in Tabelle B um ... Euro | 30 000 000 | 500 000 | | 280,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « über 30 000 000 | 1 000 000 | | 120,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « über 30 000 000 | 1 000 000 | | 120,00 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 34 Abs. 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « (5) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG § 35 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « (2) Der Geschäftswert beträgt, wenn die Tabelle A anzuwenden ist, höchstens 30 Millionen Euro, wenn die Tabelle B anzuwenden ist, höchstens 60 Millionen Euro, wenn kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist. »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 21100 | Beurkundungsverfahren .......... | 2,0 – mindestens 120,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 21100 | Beurkundungsverfahren .......... | 2,0 – mindestens 120,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 22110 | Vollzugsgebühr .......... | 0,5 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 2. Prüfung und Mitteilung des Vorliegens von Fälligkeitsvoraussetzungen einer Leistung oder Teilleistung, | 0,5 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 14110 | Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern | 1,0 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 14150 | Eintragung einer Vormerkung .......... | 0,5 | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 21200 | Beurkundungsverfahren .......... Unerheblich ist, ob eine Erklärung von einer oder von mehreren Personen abgegeben wird. | 1,0 – mindestens 60,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 21200 | Beurkundungsverfahren .......... Unerheblich ist, ob eine Erklärung von einer oder von mehreren Personen abgegeben wird. | 1,0 – mindestens 60,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 14121 | Eintragung eines sonstigen Rechts .......... | 1,0 | »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze »
Annahmen der Berechnung
- Geschäftswert ist der Kaufpreis (§ 47 GNotKG). Angenommen wird, dass er dem Verkehrswert entspricht und der Käufer keine weiteren Leistungen übernimmt; sonst ist der höhere Wert maßgebend.
- Der Vollzug wird mit dem vollen Satz 0,5 (Nr. 22110) gerechnet; beschränkt sich der Vollzug auf einzelne Tätigkeiten, können die niedrigeren Gebühren der Nr. 22111 bis 22114 gelten. Die Grundschuld wird als Buchgrundschuld eingetragen.
- Nur Gebühren: Auslagen des Notars (Dokumentenpauschale, Abrufkosten, Post) und des Grundbuchamts, die Löschung der Vormerkung, Treuhandgebühren, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision sind nicht enthalten.
Weiterführend
Verwandte Rechner
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.