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Maklerprovision beim Immobilienkauf teilen — was darf der Käufer zahlen?

Das Gesetz begrenzt nicht die Höhe der Provision, sondern ihre Aufteilung. Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen sie gleich viel. Hat nur der Verkäufer beauftragt, darf er höchstens die Hälfte auf den Käufer abwälzen — und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat.

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Quellen und Annahmen

    Annahmen der Berechnung

    • Die Gesamtprovision wird eingegeben: das Gesetz nennt weder einen Satz noch eine Obergrenze.
    • Weichen die Verpflichtungen bei Doppeltätigkeit voneinander ab, behandelt der Rechner beide Maklerverträge als unwirksam. Ob § 656c Abs. 2 BGB beide oder nur einen Vertrag erfasst, sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich.
    • Die Textform des Maklervertrags (§ 656a BGB) wird vorausgesetzt.
    • Eine Verwirkung des Lohnanspruchs nach § 654 BGB wird nicht geprüft.

    Weiterführend

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    Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.