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Handelsregistergebühren berechnen — Gebührenverzeichnis der HRegGebV

Das Registergericht berechnet Festbeträge aus dem Gebührenverzeichnis der HRegGebV, nicht nach dem Wert des Unternehmens. Die Ersteintragung einer GmbH kostet 225 Euro, mit Sacheinlage 360 Euro. Zu jeder Eintragungsgebühr kommt ein Drittel für die Bereitstellung der Daten zum Abruf hinzu.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Ein Unternehmen gründen und anmelden· Schritt 6 von 10· Nächster Schritt: Kleinunternehmerregelung — Umsatzgrenzen prüfen

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Eintragungen außerhalb einer Umwandlung nach dem UmwG, ohne Sitzverlegung und ohne Zweigniederlassung; Genossenschaften und Kapitalmaßnahmen (Teil 2 Abschnitt 4 HRegGebV) sind nicht abgebildet.
  • Jede spätere Tatsache hat wirtschaftliche Bedeutung; für Tatsachen ohne wirtschaftliche Bedeutung gelten niedrigere Gebühren.
  • Nur die Gebühren des Registergerichts: die Kosten des Notars für Beglaubigung und Einreichung der Anmeldung kommen hinzu und werden nach dem GNotKG berechnet.

Weiterführend

Verwandte Rechner

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.