Handelsregistergebühren berechnen — Gebührenverzeichnis der HRegGebV
Das Registergericht berechnet Festbeträge aus dem Gebührenverzeichnis der HRegGebV, nicht nach dem Wert des Unternehmens. Die Ersteintragung einer GmbH kostet 225 Euro, mit Sacheinlage 360 Euro. Zu jeder Eintragungsgebühr kommt ein Drittel für die Bereitstellung der Daten zum Abruf hinzu.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Ein Unternehmen gründen und anmelden· Schritt 6 von 10· Nächster Schritt: Kleinunternehmerregelung — Umsatzgrenzen prüfen
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1100 | – eines Einzelkaufmanns | 105,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1101 | – einer Gesellschaft mit bis zu 3 einzutragenden Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit bis zu 3 einzutragenden Partnern | 150,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1101 | – einer Gesellschaft mit bis zu 3 einzutragenden Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit bis zu 3 einzutragenden Partnern | 150,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Gebühr 1101 erhöht sich für jeden weiteren einzutragenden Gesellschafter oder jeden weiteren einzutragenden Partner um | 60,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 2100 | Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich einer Unternehmergesellschaft – außer aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG – | 225,00 € | »
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Auszug aus der Quelle : « 2101 | Es wird mindestens eine Sacheinlage geleistet: Die Gebühr 2100 beträgt | 360,00 € | »
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Auszug aus der Quelle : « 2102 | Eintragung einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit – außer aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG – | 450,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 2103 | Es wird mindestens eine Sacheinlage geleistet: Die Gebühr 2102 beträgt | 540,00 € | »
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Auszug aus der Quelle : « 1500 | – einem Einzelkaufmann | 60,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1501 | – einer Gesellschaft mit bis zu 50 eingetragenen Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit bis zu 50 eingetragenen Partnern | 90,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1501 | – einer Gesellschaft mit bis zu 50 eingetragenen Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit bis zu 50 eingetragenen Partnern | 90,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1502 | – einer Gesellschaft mit mehr als 50 eingetragenen Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit mehr als 50 eingetragenen Partnern | 105,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 1503 | Eintragung der zweiten und jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung: Die Gebühren 1500 bis 1502 betragen jeweils | 45,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 2500 | Eintragung einer Tatsache | 105,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 2501 | Eintragung der zweiten und jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung: Die Gebühr 2500 beträgt jeweils | 60,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 4000 | Eintragung einer Prokura, Eintragung von Änderungen oder der Löschung einer Prokura | 60,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 4001 | Die Eintragungen aufgrund derselben Anmeldung betreffen mehrere Prokuren: Die Gebühr 4000 beträgt für die zweite und jede weitere Prokura jeweils | 45,00 € | »
- gesetze-im-internet.de — HRegGebV Anlage (Gebührenverzeichnis) — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 6000 | Bereitstellung von Registerdaten oder Dokumenten zum Abruf Die Gebühr entsteht neben jeder Gebühr für eine Eintragung nach den Teilen 1 bis 4 und neben jeder Gebühr für eine Entgegennahme nach Teil 5 gesondert. § 34 Abs. 5 GNotKG ist nicht anzuwenden. | 1/3 der für die Eintragung oder Entgegennahme bestimmten Gebühr | »
Annahmen der Berechnung
- Eintragungen außerhalb einer Umwandlung nach dem UmwG, ohne Sitzverlegung und ohne Zweigniederlassung; Genossenschaften und Kapitalmaßnahmen (Teil 2 Abschnitt 4 HRegGebV) sind nicht abgebildet.
- Jede spätere Tatsache hat wirtschaftliche Bedeutung; für Tatsachen ohne wirtschaftliche Bedeutung gelten niedrigere Gebühren.
- Nur die Gebühren des Registergerichts: die Kosten des Notars für Beglaubigung und Einreichung der Anmeldung kommen hinzu und werden nach dem GNotKG berechnet.
Weiterführend
Verwandte Rechner
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.