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Gewährleistungsfrist berechnen — bis wann haften Sie für Mängel?

Mängelansprüche verjähren in der Regel zwei Jahre nach Ablieferung der Kaufsache oder Abnahme des Werks, bei einem Bauwerk und bei Baumaterial nach fünf Jahren. Beim Verkauf an Verbraucher wird ein Mangel, der sich im ersten Jahr zeigt, als von Anfang an vorhanden vermutet.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — BGB § 438 Abs. 1 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « im Übrigen in zwei Jahren. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 438 Abs. 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 438 Abs. 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 634a Abs. 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 476 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Waren von weniger als einem Jahr führt »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 477 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware »

Annahmen der Berechnung

  • Hat der Verkäufer oder Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 438 Abs. 3, § 634a Abs. 3 BGB) — das wird hier nicht berechnet.
  • Werke, die keine Sache herstellen, warten oder verändern (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB), unterliegen der regelmäßigen Verjährung ab Jahresende: nutzen Sie dafür den Rechner zur Verjährungsfrist.
  • Der Gefahrübergang, ab dem die Beweislastumkehr läuft, wird mit der Ablieferung gleichgesetzt. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt die Vermutung nur sechs Monate.
  • Hemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 bis 213 BGB) sowie Garantien des Herstellers oder Verkäufers bleiben unberücksichtigt. Feiertage kennt der Rechner nicht.

Weiterführend

Verwandte Rechner

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.