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Widerrufsfrist berechnen — bis wann kann der Kunde widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Beim Warenkauf beginnt sie mit dem Erhalt der Ware (bei Teillieferungen der letzten), bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss — aber nie vor einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach diesem Zeitpunkt.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — BGB § 355 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 356 Abs. 4 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 356 Abs. 4 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. »

Annahmen der Berechnung

  • Berechnet wird das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 356 BGB). Finanzdienstleistungen, Verbraucherdarlehen und Teilzeitwohnrechte (§§ 356a bis 356e BGB) sind nicht erfasst.
  • Eingegeben wird der Tag, an dem die Frist beginnt: Erhalt der Ware, der letzten Ware oder Teilsendung, der ersten Lieferung bei regelmäßiger Lieferung, sonst der Vertragsschluss. Wurde die Belehrung nachgeholt, beginnen die 14 Tage erst mit ihr.
  • Fällt der letzte Tag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt der Rechner ihn auf den Montag (§ 193 BGB). Gesetzliche Feiertage kennt er nicht — sie unterscheiden sich je Bundesland und verschieben das Fristende um einen weiteren Werktag.
  • Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 BGB): der berechnete Tag ist der letzte Tag zum Absenden, nicht zum Eingang beim Unternehmer.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.