Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen berechnen: Auslandstagegeld (voller Tag) und reduzierter Satz (An-/Abreise, > 8 h) nach den BMF-Ländersätzen.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen (§ 9 Abs. 4a EStG). Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich Auslandstagegelder pro Land mit zwei Sätzen: dem vollen Satz für einen vollen Kalendertag (24 Stunden Abwesenheit) und einem reduzierten Satz für den An- und Abreisetag sowie für Abwesenheiten über 8 Stunden. Da die Sätze je Land und Jahr variieren, werden beide Werte hier aus der BMF-Tabelle eingegeben. Bei vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeiten sind Kürzungen vorzunehmen (Frühstück −20 %, Mittag- und Abendessen je −40 % des vollen Satzes).
Voller Satz 60 €, reduzierter Satz 40 €, 3 volle Reisetage und 2 Teiltage: 180 € (volle Tage) + 80 € (Teiltage) = 260 € Verpflegungspauschale.
Vollen Auslandstagegeldsatz des Landes (BMF-Tabelle) eingeben.
Reduzierten Satz (An-/Abreise, > 8 h) eintragen.
Anzahl der vollen Reisetage und der Teiltage angeben.
Gesamte Verpflegungspauschale ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 9 Abs. 4a EStG (Verpflegungspauschalen Ausland); Auslandstagegelder BMF-Schreiben (jährlich); Kürzung bei Mahlzeitengestellung 20 %/40 % — bundesfinanzministerium.de.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Sie richtet sich nach den jährlich vom BMF veröffentlichten Auslandstagegeldern je Land — mit einem vollen Satz (24 h) und einem reduzierten Satz (An-/Abreise, > 8 h).
Der reduzierte Satz des Landes — unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesem Tag.
Die Pauschale wird gekürzt: Frühstück um 20 %, Mittag- und Abendessen um je 40 % des vollen Tagessatzes.