Kapitalbedarf für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) schätzen: Stammkapital plus Notar-, Handelsregister- und Gewerbeamtskosten.
Données vérifiées · Juli 2026
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Schätzt den Kapitalbedarf für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Die UG ist eine Variante der GmbH mit einem Stammkapital ab 1 € (§ 5a GmbHG). Zum Stammkapital kommen die Gründungskosten: Notarkosten (mit dem Musterprotokoll günstiger als eine individuelle Satzung), die Eintragung ins Handelsregister, die Gewerbeanmeldung und optionale Beratungskosten. Da die Notarkosten sich nach dem GNotKG am Geschäftswert bemessen, sind die Vorgabewerte indikative Schätzungen — für eine verbindliche Auskunft ist der Notar/Steuerberater maßgeblich.
Stammkapital 1 €, Notar 200 €, Handelsregister 150 €, Gewerbeanmeldung 40 €: Gründungskosten 390 €, benötigter Kapitalbedarf 391 €.
Gewünschtes Stammkapital eingeben (ab 1 €).
Geschätzte Notarkosten und Handelsregistergebühren eintragen.
Gewerbeanmeldung und optionale Beratungskosten ergänzen.
Gründungskosten und benötigten Gesamtkapitalbedarf ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 5a GmbHG (UG haftungsbeschränkt: Stammkapital ab 1 €, gesetzliche Rücklage 25 % bis 25.000 €, Musterprotokoll); Gründungskosten Notar/Handelsregister/Gewerbeamt = Schätzwerte (GNotKG) — gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Neben dem Stammkapital (ab 1 €) fallen Notarkosten, Handelsregistergebühren und die Gewerbeanmeldung an — im Standardfall grob 300–500 €, je nach Notar und Beratung.
Ab 1 € (§ 5a GmbHG). Empfehlenswert ist jedoch ein realistischer Kapitalpuffer, um eine schnelle Überschuldung zu vermeiden.
Die UG muss jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind — dann ist die Umwandlung in eine GmbH möglich.