Steuer- und Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) berechnen — mit realem Nettoaufwand.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet den Vorteil einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV um, spart er auf diesen Betrag sowohl Einkommensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge. Die Steuerersparnis entspricht dem Umwandlungsbetrag mal Grenzsteuersatz, die SV-Ersparnis dem Umwandlungsbetrag mal Arbeitnehmer-SV-Satz. Der reale Nettoaufwand (der tatsächliche Netto-Gehaltsverzicht) ist deutlich niedriger als der umgewandelte Betrag. Steuerfrei ist die Umwandlung bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV, sozialversicherungsfrei bis 4 %.
Umwandlung 200 €/Monat, Grenzsteuersatz 30 %, SV-Satz 20 %: Steuerersparnis 60 €, SV-Ersparnis 40 €, Gesamtersparnis 100 € → realer Nettoaufwand nur 100 € (Ersparnisquote 50 %).
Monatlichen Entgeltumwandlungsbetrag eingeben.
Persönlichen Grenzsteuersatz angeben.
Arbeitnehmer-SV-Satz eintragen (ca. 20 %).
Steuer-, SV-Ersparnis und realen Nettoaufwand ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
bAV Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG (steuerfrei 8 % BBG / SV-frei 4 % BBG); Arbeitgeberzuschuss 15 % § 1a BetrAVG — gesetze-im-internet.de/estg/__3.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Auf den umgewandelten Betrag sparen Sie Einkommensteuer (Grenzsteuersatz) und Sozialversicherungsbeiträge (AN-Anteil ~20 %) — oft rund die Hälfte des Betrags.
Steuerfrei bis 8 % und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG).
Ja — seit 2022 einen Zuschuss von 15 % des Umwandlungsbetrags, soweit er selbst SV-Beiträge einspart (§ 1a BetrAVG).