Sachbezüge des Arbeitgebers prüfen: bis 50 €/Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 EStG) — bei Überschreitung komplett steuer- und beitragspflichtig.
Données vérifiées · Juli 2026
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Prüft die steuerliche Behandlung von Sachbezügen des Arbeitgebers (Gutscheine, Warengutscheine, Tankkarten, Job-Ticket u. a.). Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Es handelt sich um eine FREIGRENZE: wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist der GESAMTE Sachbezug lohnsteuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Der Rechner ermittelt bei Überschreitung die anfallende Lohnsteuer und die Sozialabgaben des Arbeitnehmers.
Sachbezug 44 €/Monat: unter der Freigrenze von 50 € → steuer- und beitragsfrei, voller Nettovorteil 44 €. Bei 60 €/Monat dagegen komplett steuerpflichtig.
Monatlichen Wert der Sachbezüge eingeben.
Grenzsteuersatz und Arbeitnehmer-Sozialabgabensatz angeben.
Steuerfreiheit, ggf. Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie den Nettovorteil ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze 50 €/Monat) — gesetze-im-internet.de/estg/__8.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
50 € pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bis zu diesem Wert sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der gesamte Sachbezug wird lohnsteuer- und beitragspflichtig — es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Nein — reine Geldleistungen sind Barlohn und nie über die Sachbezugsfreigrenze begünstigt. Nur echte Sachzuwendungen (inkl. bestimmter Gutscheine) fallen darunter.