Rechnungsbeträge berechnen: Umsatzsteuer (19 % / 7 %), Bruttobetrag und Zahlbetrag nach Skonto — für die korrekte Rechnungsstellung.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Beträge einer Rechnung: Aus dem Nettobetrag und dem Umsatzsteuersatz (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %, oder steuerfrei 0 %) ergeben sich die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag (§ 12, § 14 UStG). Optional wird ein Skonto (Frühzahlerrabatt) berücksichtigt: Der Skontobetrag wird vom Bruttobetrag abgezogen und ergibt den Zahlbetrag bei fristgerechter Zahlung.
Nettobetrag 1.000 €, Umsatzsteuer 19 %: USt 190 €, Bruttobetrag 1.190 €. Bei 2 % Skonto: Skontobetrag 23,80 €, Zahlbetrag 1.166,20 €.
Nettobetrag der Leistung eingeben.
Umsatzsteuersatz wählen (19 %, 7 % oder 0 %).
Optional: Skontosatz angeben.
Umsatzsteuer, Bruttobetrag und Zahlbetrag nach Skonto ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 12 UStG (Steuersätze 19 %/7 %); § 14 UStG (Rechnungsangaben) — gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Bruttobetrag = Nettobetrag + Umsatzsteuer (Netto × Steuersatz). Bei 19 %: Brutto = Netto × 1,19.
Regelsatz 19 % und ermäßigter Satz 7 % (§ 12 UStG). Manche Leistungen sind steuerfrei (§ 4 UStG) oder fallen unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Der Skontobetrag (z. B. 2 % des Bruttobetrags) wird bei fristgerechter Zahlung abgezogen und mindert das umsatzsteuerliche Entgelt.