Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfrist berechnen: 13 €/Tag von der Krankenkasse plus Zuschuss bis zum Nettolohn (§ 19, § 20 MuSchG).
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Leistungen während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung = 98 Kalendertage). Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld von höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V). Der Arbeitgeber stockt die Differenz zwischen dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt und den 13 € auf (Arbeitgeberzuschuss, § 20 MuSchG), sodass das gewohnte Nettoeinkommen erhalten bleibt. Vereinfachung: das kalendertägliche Netto wird aus dem Monats-Netto / 30 ermittelt.
Netto-Monatslohn 2.400 €, Schutzfrist 98 Tage: kalendertäglich 80 €, Mutterschaftsgeld Kasse 1.274 € (13 €/Tag), Arbeitgeberzuschuss 6.566 € (67 €/Tag), Gesamtleistung 7.840 €.
Monatliches Nettoentgelt eingeben.
Dauer der Schutzfrist in Kalendertagen angeben (Standard 98 Tage).
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss und Gesamtleistung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 19 MuSchG, § 24i SGB V (Mutterschaftsgeld 13 €/Tag); § 20 MuSchG (Arbeitgeberzuschuss) — gesetze-im-internet.de/muschg_2018.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 24i SGB V) für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen während der Schutzfrist.
Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem kalendertäglichen Nettoentgelt und den 13 € Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG), sodass das gewohnte Nettoeinkommen erhalten bleibt.
Nein, es ist steuerfrei — unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und erhöht so den Steuersatz auf das übrige Einkommen.