Minijob (bis 556 €/Monat 2025) oder Übergangsbereich (Midijob bis 2.000 €) berechnen: Arbeitnehmer-Abzüge, Nettolohn und Arbeitgeber-Pauschalabgaben — gewerblich oder Privathaushalt.
Données vérifiées · Juli 2026
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Ordnet den Monatslohn einer von drei Zonen zu: Minijob (≤ 556 €, § 8 SGB IV — abgabenfrei für den Arbeitnehmer bis auf den RV-Eigenanteil von 3,6 %), Übergangsbereich/Midijob (556,01–2.000 €, § 20 Abs. 2a SGB IV — reduzierter SV-Anteil, hier linear angenähert) oder reguläre Beschäftigung (> 2.000 €, volle Sozialversicherungspflicht). Für den Arbeitgeber werden die Pauschalabgaben getrennt nach gewerblichem Betrieb und Privathaushalt (Haushaltsscheck) berechnet.
520 € Monatslohn, kein Opt-out, gewerblicher Arbeitgeber: Minijob, RV-Eigenanteil 18,72 €, Nettolohn 501,28 €, Arbeitgeber zahlt ca. 31,47 % Pauschalabgaben (163,64 €) — Gesamtkosten 683,64 €.
Monatslohn eingeben.
Angeben, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (Opt-out) beantragt wurde.
Angeben, ob die Beschäftigung in einem Privathaushalt (Haushaltsscheck) stattfindet.
Nettolohn, Arbeitgeber-Abgaben und Gesamtkosten ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 8, § 8a, § 20 Abs. 2a SGB IV; § 6 Abs. 1b SGB VI; Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de); Mindestlohngesetz (MiLoG) 12,82 €/Std. 2025.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
556 € pro Monat — seit 01.01.2025, dynamisch berechnet aus dem Mindestlohn (12,82 €) × 130 / 3, aufgerundet. Vor 2025 lag sie bei 538 €.
Grundsätzlich ja, ein Eigenanteil von 3,6 % — außer Sie beantragen die Befreiung (Opt-out, § 6 Abs. 1b SGB VI). Ohne Beiträge entstehen dann aber keine eigenen Rentenansprüche aus diesem Job.
Zwischen 556,01 € und 2.000 € gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit gleitend steigenden Arbeitnehmerbeiträgen. Über 2.000 € liegt reguläre, volle Sozialversicherungspflicht vor.