Minijob 2025 berechnen: 556-€-Grenze, Rentenversicherungs-Eigenanteil 3,6 % (Opt-out), Arbeitgeberabgaben ~31,5 % und Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 €.
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Prüft den Beschäftigungsstatus (Minijob bis 556 €, Midijob 556,01–2.000 €, darüber regulär) und berechnet Netto, Arbeitnehmerabzüge und Arbeitgeberabgaben 2025: im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal rund 31,5 % (13 % KV + 15 % RV + Umlagen + 2 % Pauschsteuer), im Privathaushalt deutlich weniger; der Beschäftigte zahlt nur 3,6 % Rentenversicherung — mit Befreiungsmöglichkeit.
556 € im gewerblichen Minijob mit Rentenversicherung: 20,02 € Eigenanteil (3,6 %), Netto 535,98 € — der Arbeitgeber zahlt 174,97 € Abgaben (31,47 %), Gesamtkosten 730,97 €.
Monatslohn eingeben — der Status wird automatisch bestimmt.
Rentenversicherungs-Befreiung wählen, falls beantragt.
Privathaushalt markieren für das Haushaltsscheck-Verfahren.
Netto, Abzüge und Arbeitgeberkosten ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 8 SGB IV; § 20 Abs. 2a SGB IV; Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) — Abgaben 2025.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
556 € pro Monat — seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3), daher steigt sie mit jeder Mindestlohnerhöhung.
Nur den Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % — mit schriftlichem Befreiungsantrag entfällt auch der, dann ist der Minijob komplett abgabenfrei für den Beschäftigten.
Gewerblich rund 31,5 % Pauschalabgaben (Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen, 2 % Pauschsteuer); im Privathaushalt über das Haushaltsscheck-Verfahren nur etwa 13,3 %.