Prüfen, ob ein Gehalt den gesetzlichen Mindestlohn 2025 (12,82 €/Stunde) einhält — Stundenlohn berechnen, Differenz und mögliche Nachzahlung ermitteln.
Données vérifiées · Juli 2026
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Prüft, ob ein Monatsgehalt den gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 MiLoG einhält: der tatsächliche Bruttostundenlohn wird aus dem Monatsbrutto und den wöchentlichen Arbeitsstunden berechnet (Wochenstunden × 4,33 Wochen/Monat) und mit dem Mindestlohn 2025 von 12,82 €/Stunde verglichen (seit 01.01.2025, +0,41 € bzw. +3,3 % gegenüber 12,41 € 2024). Bei Unterschreitung zeigt der Rechner die monatliche Nachzahlungspflicht nach § 1 MiLoG. Ausnahmen (Pflichtpraktikum, Azubi, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Jugendliche ohne Berufsabschluss) lassen sich als 'Exempt' markieren.
2.100 € Monatsbrutto bei 40 Std./Woche: Stundenlohn 12,12 €/h — unter 12,82 € Mindestlohn 2025, also NICHT konform. Nachzahlung ca. 121 €/Monat erforderlich.
Monatsbrutto eingeben.
Wöchentliche Arbeitsstunden eintragen (Standard 40 Std.).
Falls zutreffend: MiLoG-Ausnahme (§ 22 MiLoG) markieren.
Berechneten Stundenlohn, Konformität und ggf. Nachzahlung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
MiLoG (Mindestlohngesetz vom 11.08.2014); Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4, 2023 — Anpassung auf 12,82 € ab 01.01.2025); § 1 MiLoG; § 22 MiLoG; BMAS.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
12,82 € brutto pro Stunde seit 01.01.2025 (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung, MiLoV4) — eine Erhöhung von 0,41 € bzw. 3,3 % gegenüber den 12,41 € des Jahres 2024.
Monatsbrutto geteilt durch die monatlichen Arbeitsstunden (wöchentliche Stunden × 4,33 Wochen/Monat, dem gesetzlichen Referenzwert 52/12).
Pflichtpraktikanten im Rahmen des Studiums, Auszubildende (BBiG § 17), Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Beschäftigungsmonaten und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 MiLoG).