12-Monats-Liquiditätsplan erstellen: monatlicher Kassenbestand, kumulierter Liquiditätsgap und Monate unter der Sicherheitsreserve — inklusive MwSt-Voranmeldung und KSt/GewSt-Vorauszahlungen.
Données vérifiées · Juli 2026
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Simuliert den Kassenbestand über 12 rollierende Monate ausgehend vom Anfangsbestand (§ 238 HGB — Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, GoB). Jeden Monat werden operative Einzahlungen (Umsatz netto zzgl. Mehrwertsteuer, falls MwSt-pflichtig) den operativen Auszahlungen (Personal, Miete, sonstige Betriebsausgaben, abgeführte MwSt gemäß § 18 UStG-Voranmeldung sowie quartalsweise KSt/GewSt-Vorauszahlungen nach § 31 Abs. 1 KStG i.V.m. § 37 EStG und § 19 GewStG) gegenübergestellt. Eine optionale Saisonalität moduliert den Umsatz sinusförmig über das Jahr (Spitze im Dezember, Tiefpunkt im Juni). Der Rechner meldet, in wie vielen Monaten der Saldo unter die definierte Sicherheitsreserve fällt, und beziffert den kumulierten Finanzierungsbedarf (Liquiditätsgap).
Anfangsbestand 50.000 €, monatlicher Nettoumsatz 80.000 €, Personalkosten 30.000 €/Monat, Miete 4.000 €/Monat, sonstige Ausgaben 6.000 €/Monat, MwSt-pflichtig mit 19 %, keine KSt/GewSt-Vorauszahlung, Sicherheitsreserve 10 %: Der Kassenbestand wächst kontinuierlich, ohne dass ein Monat unter die Reserve fällt.
Anfangsbestand (Kassenbestand zu Periodenbeginn) und erwarteten monatlichen Nettoumsatz eingeben.
Optional eine Saisonalität hinterlegen, falls der Umsatz übers Jahr schwankt (0 % = konstant).
Monatliche Personalkosten, Miete und sonstige Betriebsausgaben eintragen.
MwSt-Pflicht, MwSt-Satz und ggf. quartalsweise KSt/GewSt-Vorauszahlung angeben.
Sicherheitsreserve in % der monatlichen Auszahlungen festlegen und Endsaldo, Mindestsaldo sowie Monate unter Reserve ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 238 HGB (Buchführungspflicht/GoB); § 18 UStG (Voranmeldung Mehrwertsteuer); § 31 Abs. 1 KStG i.V.m. § 37 EStG und § 19 GewStG (Vorauszahlungen Körperschaft-/Gewerbesteuer) — gesetze-im-internet.de.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Die vom Kunden vereinnahmte Mehrwertsteuer (Einzahlung) wird im selben Monat als abzuführende Umsatzsteuer modelliert (Auszahlung, § 18 UStG) — das bildet die reguläre monatliche Voranmeldung ohne Zahlungsverzug ab. Bei tatsächlicher Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Abfluss real um einen Monat.
Er zeigt den höchsten zusätzlichen Finanzierungsbedarf an, der nötig wäre, um in jedem unterdeckten Monat die Sicherheitsreserve zu halten — ein Signal für Kontokorrentlinie, Factoring oder Kapitalerhöhung.
Quartalsweise zum 10. März, Juni, September und Dezember (§ 37 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG und § 19 GewStG) — der Rechner berücksichtigt sie in genau diesen vier Monaten, sofern ein Betrag hinterlegt ist.