Kassenbestand (Sollbestand) berechnen und mit dem gezählten Istbestand abgleichen: Kassenbewegung und Kassendifferenz nach GoBD (§ 146 AO).
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet den rechnerischen Kassenbestand (Sollbestand) und gleicht ihn beim Kassensturz mit dem tatsächlich gezählten Istbestand ab. Der Sollbestand ergibt sich aus: Anfangsbestand + Bareinnahmen − Barausgaben − Privatentnahmen + Privateinlagen. Weicht der gezählte Istbestand ab, zeigt der Rechner die Kassendifferenz (Fehlbetrag oder Überschuss). Nach § 146 AO und den GoBD müssen Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festgehalten werden.
Anfangsbestand 500 €, Bareinnahmen 1.200 €, Barausgaben 300 €, Privatentnahme 200 €: Sollbestand 1.200 €, Kassenbewegung 900 €. Gezählter Istbestand 1.180 € → Kassendifferenz −20 € (Fehlbetrag).
Anfangsbestand der Kasse eingeben.
Bareinnahmen und Barausgaben der Periode eintragen.
Privatentnahmen und -einlagen ergänzen.
Optional: gezählten Istbestand für den Kassensturz eingeben.
Sollbestand, Kassenbewegung und Kassendifferenz ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 146 AO (Kassenaufzeichnungen, tägliche Kassenführung); § 146a AO (TSE); GoBD — gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Sollbestand = Anfangsbestand + Bareinnahmen − Barausgaben − Privatentnahmen + Privateinlagen. Der Kassensturz vergleicht ihn mit dem gezählten Istbestand.
Die Abweichung zwischen gezähltem Bargeld und rechnerischem Sollbestand. Ein Fehlbetrag (negativ) oder Überschuss (positiv) muss dokumentiert werden.
Nach § 146 AO müssen Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festgehalten werden; die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig sein (GoBD).