Home-Office-Pauschale 2025 berechnen: 6 € pro Tag, maximal 210 Tage (1.260 €/Jahr) — mit Auswirkung auf den Werbungskosten-Pauschbetrag bzw. direkte Betriebsausgabe.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Home-Office-Pauschale (Tagespauschale) nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG: 6 € für jeden Kalendertag mit überwiegender häuslicher Tätigkeit, gedeckelt auf 210 Tage pro Jahr (maximal 1.260 €). Bei Arbeitnehmern zählt die Pauschale zu den Werbungskosten insgesamt — ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht nur, wenn die gesamten Werbungskosten (Home-Office-Pauschale plus sonstige Werbungskosten) den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) übersteigen. Bei Selbstständigen ist die Pauschale ohne diese Hürde direkt als Betriebsausgabe abzugsfähig.
220 Home-Office-Tage (gedeckelt auf 210), 300 € sonstige Werbungskosten, Grenzsteuersatz 42 %, Arbeitnehmer: Pauschale 1.260 €, Werbungskosten gesamt 1.560 € — übersteigt den Pauschbetrag von 1.230 € um 330 €, Steuerersparnis ca. 138,60 €.
Anzahl der Home-Office-Tage im Kalenderjahr eingeben (wird automatisch auf 210 Tage gedeckelt).
Sonstige Werbungskosten eintragen, falls vorhanden (z. B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten).
Grenzsteuersatz und Status (Arbeitnehmer oder Selbstständig) angeben.
Anerkannte Tage, Pauschale, wirksamen Abzug und geschätzte Steuerersparnis ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Home-Office-Pauschale/Tagespauschale, seit 2023 unbefristet); § 9a EStG (Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €, 2024/2025).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Maximal 1.260 € pro Jahr — berechnet als 6 € pro Tag für bis zu 210 Home-Office-Tage (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Nicht zwangsläufig: die Pauschale zählt zu den Werbungskosten insgesamt. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht nur, wenn die Summe aller Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) übersteigt — sonst wird ohnehin der Pauschbetrag angesetzt.
Ja — bei Selbstständigen (Betriebsausgabe) gibt es keinen Werbungskosten-Pauschbetrag, sodass die Pauschale immer direkt und in voller Höhe gewinnmindernd wirkt.