Kosten rund um das Handelsregister schätzen: Ersteintragung (Gerichtsgebühr), notarielle Beglaubigung, Veröffentlichung und spätere Änderungen.
Données vérifiées · Juli 2026
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Schätzt die Kosten rund um das Handelsregister. Bei der Gründung fallen die Gerichtsgebühr für die Ersteintragung (nach HRegGebV), die notarielle Beglaubigung der Anmeldung (nach GNotKG) und ggf. Veröffentlichungskosten an. Für spätere Änderungen (z. B. Sitzverlegung, Geschäftsführerwechsel, Kapitalerhöhung) entstehen weitere Gebühren. Da die tatsächlichen Gebühren vom Geschäftswert und der Rechtsform abhängen, sind die Vorgabewerte indikative Schätzungen.
Ersteintragung 150 €, notarielle Beglaubigung 60 €, zwei spätere Änderungen à 50 €: Änderungskosten 100 €, Handelsregisterkosten gesamt 310 €.
Gerichtsgebühr der Ersteintragung eingeben (Schätzwert).
Notarielle Beglaubigung und Veröffentlichung ergänzen.
Anzahl späterer Änderungen und Kosten je Änderung angeben.
Gesamtkosten ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Handelsregistergebühren HRegGebV; notarielle Beglaubigung GNotKG — Schätzwerte, gesetze-im-internet.de/hreggebv/.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der HRegGebV und der Rechtsform; hinzu kommt die notarielle Beglaubigung der Anmeldung (GNotKG). Im Standardfall grob 150–300 €.
Ja — jede Änderung (Sitzverlegung, Geschäftsführerwechsel, Kapitaländerung) verursacht erneut Gerichts- und Notargebühren.
Vom Geschäftswert und der Art des Vorgangs (GNotKG-Gebührentabelle) — die hier verwendeten Werte sind Schätzungen.