Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): Betriebsergebnis, Ergebnis vor Steuern, Jahresüberschuss und Umsatzrendite.
Données vérifiées · Juli 2026
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Erstellt eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Das Betriebsergebnis ergibt sich aus den Umsatzerlösen abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Durch Hinzurechnung des Finanzergebnisses (Zinserträge minus Zinsaufwendungen) entsteht das Ergebnis vor Steuern (EBT); nach Abzug der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die Umsatzrendite setzt den Jahresüberschuss ins Verhältnis zum Umsatz.
Umsatz 1.000.000 €, Material 400.000 €, Personal 300.000 €, Abschreibungen 50.000 €, sonstige 100.000 €, Finanzergebnis −20.000 €, Steuern 40.000 €: Betriebsergebnis 150.000 €, EBT 130.000 €, Jahresüberschuss 90.000 €, Umsatzrendite 9 %.
Umsatzerlöse eingeben.
Material-, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen eintragen.
Finanzergebnis und Steuern ergänzen.
Betriebsergebnis, EBT, Jahresüberschuss und Umsatzrendite ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 275 Abs. 2 HGB (Gliederung GuV, Gesamtkostenverfahren) — gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Das Betriebsergebnis stammt aus der operativen Tätigkeit (vor Finanz- und Steuerposten); der Jahresüberschuss ergibt sich nach Finanzergebnis und Steuern.
Sie zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes als Jahresüberschuss verbleiben — ein Maß für die Profitabilität.
Eine Gliederungsform der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB, die alle Aufwendungen nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen) ausweist.