Aufbewahrungsfrist steuerlicher Unterlagen nach § 147 AO bestimmen: Buchungsbelege 8 Jahre (ab 2025), Bücher/Abschlüsse 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre.
Données vérifiées · Juli 2026
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Bestimmt, bis zu welchem Jahr steuerliche Unterlagen aufzubewahren sind (§ 147 AO, GoBD). Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren. Für Buchungsbelege wurde die Frist durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.
Buchungsbeleg aus dem Jahr 2024: Aufbewahrungsfrist 8 Jahre → aufzubewahren bis Ende 2032.
Belegart wählen (Buchungsbeleg, Buch/Jahresabschluss, Handelsbrief).
Entstehungsjahr des Belegs eingeben.
Aufbewahrungsfrist und Endjahr der Aufbewahrung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 147 AO (Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege 8 Jahre ab 2025 (BEG IV), Bücher/Jahresabschlüsse 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre); GoBD — gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Seit 2025 acht Jahre (zuvor zehn) — die Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verkürzt.
Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind weiterhin 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO).
Mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden bzw. der Abschluss festgestellt wurde.