Konformität der Buchführung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) prüfen: sechs Kriterien nach § 238/§ 239 HGB — mit Konformitätsgrad.
Données vérifiées · Juli 2026
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Prüft die Konformität der Buchführung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB, § 238/§ 239 HGB und GoBD). Sechs Kernkriterien werden abgefragt: Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Der Konformitätsgrad ergibt sich aus dem Anteil der erfüllten Kriterien. Nur wenn alle sechs Grundsätze erfüllt sind, gilt die Buchführung als ordnungsgemäß — andernfalls drohen formelle Mängel, die im Extremfall zur Verwerfung der Buchführung und Schätzung führen können (§ 158 AO).
Fünf von sechs Kriterien erfüllt (Unveränderbarkeit fehlt): Konformitätsgrad 83,33 % — nicht GoB-konform, das fehlende Kriterium ist zu beheben.
Für jedes der sechs GoB-Kriterien angeben, ob es erfüllt ist.
Konformitätsgrad und Gesamturteil ablesen.
Nicht erfüllte Kriterien gezielt beheben.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung § 238/§ 239 HGB; GoBD; Verwerfung § 158 AO — gesetze-im-internet.de/hgb/__239.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Regeln für eine ordnungsgemäße Buchführung (§ 238/§ 239 HGB, GoBD): u. a. Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit.
Formelle Mängel können die Beweiskraft der Buchführung mindern und im Extremfall zur Verwerfung und Schätzung durch das Finanzamt führen (§ 158 AO).
Ja — die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sämtliche Grundsätze eingehalten werden.