Geldwerten Vorteil des Firmenwagens berechnen: 1 %-Regelung, 0,03 %-Pendlerzuschlag, E-Auto-Vergünstigung (0,25 %/0,5 %) und monatliche Mehrkosten.
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Berechnet den geldwerten Vorteil der privaten Dienstwagennutzung nach der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG): 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte — mit 0,25 % für reine E-Autos bis 70.000 € Listenpreis (0,5 % darüber und für Plug-in-Hybride) und Einzelbewertung bei weniger als 15 Fahrten im Monat.
Verbrenner mit 47.550 € Listenpreis, 20 km zur Arbeit: 475 € (1 % von 47.500) + 285 € Pendlerzuschlag = 760 €/Monat geldwerter Vorteil — rund 418 € monatliche Mehrkosten bei 35 % Steuer + 20 % SV. Als E-Auto (45.000 €) nur 180 €/Monat.
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs eingeben (Neupreis inkl. Sonderausstattung).
Antriebsart wählen — E-Autos und Hybride werden begünstigt.
Entfernung zur Arbeit und ggf. Einzelbewertung angeben.
Eigenanteil und Steuersätze setzen, Vorteil und Mehrkosten ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 8 Abs. 2 EStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben 03.03.2022 (Einzelbewertung); R 8.1 LStR.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung, plus 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.
Reine E-Autos bis 70.000 € Listenpreis: nur 0,25 % statt 1 % (Viertelung); teurere E-Autos und qualifizierte Plug-in-Hybride: 0,5 % — die Begünstigung gilt auch für den Pendlerzuschlag.
Bei geringer Privatnutzung, hohem Listenpreis oder abgeschriebenem Fahrzeug oft ja — das Fahrtenbuch bewertet nur die tatsächlichen Privatkilometer mit den anteiligen Gesamtkosten.