Vergleichen Sie die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens nach der 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 EStG) und der Fahrtenbuch-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — inklusive Pendelzuschlag und Empfehlung der günstigeren Option.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Vergleicht die zwei gesetzlich zulässigen Methoden zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens. Die 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 S. 2-5 EStG) setzt pauschal 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat an (0,25 % bzw. 0,5 % bei Elektrofahrzeugen unter/über 70.000 €, 0,5 % bei Hybrid), zuzüglich eines Pendelzuschlags von 0,03 % je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Die Fahrtenbuch-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) ermittelt stattdessen den geldwerten Vorteil aus dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil (privat gefahrene km ÷ Gesamt-km) multipliziert mit den nachgewiesenen jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs. Der Rechner vergleicht die daraus resultierende steuerliche Belastung (auf Basis des persönlichen Grenzsteuersatzes) beider Methoden und empfiehlt die günstigere Option mit der jährlichen Ersparnis.
Bruttolistenpreis 45.000 € (Verbrenner), 20 km Entfernung, 15 Pendeltage/Monat, Grenzsteuersatz 42 %: 1-%-Regelung ergibt einen geldwerten Vorteil von 8.802 €/Jahr. Bei jährlichen Gesamtkosten von 9.000 €, 20.000 Gesamt-km und 4.000 privat gefahrenen km liegt der private Nutzungsanteil bei 20 % (1.800 €/Jahr) — das Fahrtenbuch ist hier deutlich günstiger.
Bruttolistenpreis (BLP) des Neuwagens inkl. Sonderausstattung und USt. eingeben.
Entfernung Wohnung–erste Tätigkeitsstätte (km) und Anzahl der Pendeltage pro Monat angeben.
Fahrzeugart wählen (Verbrenner, Hybrid, Elektro) — bestimmt den reduzierten Satz bei E-Fahrzeugen.
Für den Fahrtenbuch-Vergleich: jährliche Gesamtkosten, Gesamt-km und privat gefahrene km eintragen.
Persönlichen Grenzsteuersatz anpassen (Standard 42 %).
Empfohlene Methode und die jährliche Steuerersparnis ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 8 Abs. 2 EStG (1-%-Regelung) ; § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Fahrtenbuch, E-Auto-Grenze 70.000 € seit Wachstumschancengesetz 2024) ; § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG (Pendelzuschlag) ; BMF-Schreiben vom 03.03.2022 (Lohnsteuerliche Behandlung Dienstwagen).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Das hängt vom Verhältnis zwischen Bruttolistenpreis und tatsächlicher Privatnutzung ab. Ein hoher BLP bei geringer Privatnutzung spricht für das Fahrtenbuch, ein niedriger BLP bei hoher Privatnutzung für die 1-%-Regelung. Der Rechner vergleicht beide Methoden anhand Ihrer konkreten Werte.
Ja — es muss lückenlos, zeitnah (nicht nachträglich rekonstruiert) und in geschlossener Form geführt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG). Fehlende Angaben oder erkennbare nachträgliche Änderungen führen zur Verwerfung durch das Finanzamt.
Reine Elektrofahrzeuge werden mit 0,25 % (Bruttolistenpreis unter 70.000 €, Grenze seit dem Wachstumschancengesetz 2024) bzw. 0,5 % (ab 70.000 €) statt 1 % besteuert; extern aufladbare Hybridfahrzeuge pauschal mit 0,5 %. Der Pendelzuschlag wird im gleichen Verhältnis reduziert.