Vorräte nach der Durchschnittsmethode (§ 240 Abs. 4 HGB) bewerten: gewogener Durchschnittspreis, Endbestand und Materialverbrauch.
Données vérifiées · Juli 2026
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Bewertet Vorräte nach der Methode des gewogenen Durchschnitts (§ 240 Abs. 4 HGB). Aus Anfangsbestand und Zugängen wird ein gewogener Durchschnittspreis ermittelt: Durchschnittspreis = (Wert Anfangsbestand + Wert Zugänge) / (Menge Anfangsbestand + Menge Zugänge). Mit diesem Preis werden der Materialverbrauch (Menge × Durchschnittspreis) und der Endbestand bewertet. Die Durchschnittsmethode glättet Preisschwankungen und ist neben den Verbrauchsfolgeverfahren (FIFO/LIFO, § 256 HGB) zulässig.
Anfangsbestand 100 Stück / 1.000 €, Zugang 200 Stück / 2.400 €: Durchschnittspreis 11,33 €, Gesamtmenge 300. Bei Verbrauch von 150 Stück: Endbestand 150 Stück / 1.700 €, Verbrauchswert 1.700 €.
Menge und Wert des Anfangsbestands eingeben.
Menge und Wert der Zugänge (Einkäufe) eintragen.
Verbrauchte Menge angeben.
Durchschnittspreis, Endbestand und Verbrauchswert ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 240 Abs. 4 HGB (Durchschnittsbewertung); § 256 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) — gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Es wird ein gewogener Durchschnittspreis aus Anfangsbestand und Zugängen gebildet: (Wert Anfangsbestand + Wert Zugänge) / (Menge Anfangsbestand + Menge Zugänge). Damit werden Verbrauch und Endbestand bewertet.
Die Durchschnittsmethode (§ 240 Abs. 4 HGB) sowie die Verbrauchsfolgeverfahren FIFO und LIFO (§ 256 HGB) — jeweils stetig anzuwenden.
Bei schwankenden Einkaufspreisen glättet sie den Materialaufwand und ist einfach anzuwenden — sie liegt zwischen FIFO und LIFO.