Endabrechnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnen: Urlaubsabgeltung für Resturlaub und Vergütung offener Überstunden.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Endabrechnung (Austrittsabrechnung) bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Nicht genommener Resturlaub ist abzugelten (Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG): sie ergibt sich aus dem Tagessatz (Bruttomonatsgehalt geteilt durch die durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat) multipliziert mit den offenen Urlaubstagen. Hinzu kommt die Vergütung offener Überstunden. Die Gesamtabrechnung ist ein Bruttobetrag und unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Bruttomonatsgehalt 3.000 €, 21,75 Arbeitstage: Tagessatz 137,93 €. Bei 10 Resturlaubstagen Urlaubsabgeltung 1.379,30 €, plus 5 Überstunden à 25 € (125 €): Gesamtabrechnung 1.504,30 € brutto.
Bruttomonatsgehalt eingeben.
Offene Resturlaubstage angeben.
Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat eintragen (Standard 21,75).
Offene Überstunden und den Überstundensatz ergänzen.
Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung und Gesamtabrechnung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Urlaubsabgeltung § 7 Abs. 4 BUrlG; Überstundenvergütung nach Arbeits-/Tarifvertrag — gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Tagessatz (Bruttomonatsgehalt / durchschnittliche Arbeitstage pro Monat) multipliziert mit den offenen Urlaubstagen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Ja — Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung sind Bruttobeträge und unterliegen der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub wegen des Endes nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).